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SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
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- BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94
Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch …
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Welche Behandlungsmaßnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortlichkeit des Versicherten (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (vgl. Urteil des BSG vom 19. Juni 2001, B 1 KR 27/00 R, unter Bezugnahme auf BSGE 76, 40, 42 f.; BSGE 86, 54, 65 jeweils mwN). - BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Das BSG hat seine Rechtsprechung in der folgenden Zeit wiederholt bestätigt (vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 37/02 R) und hieran bis jetzt festgehalten (vgl. Beschluss vom 3. September 2008, B 1 KR 42/08 R). - BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 37/02 R
Krankenversicherung - keine Versorgung mit Zahnimplantaten und …
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Das BSG hat seine Rechtsprechung in der folgenden Zeit wiederholt bestätigt (vgl. z.B. Urteil vom 13. Juli 2004, B 1 KR 37/02 R) und hieran bis jetzt festgehalten (vgl. Beschluss vom 3. September 2008, B 1 KR 42/08 R).
- BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R
Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Welche Behandlungsmaßnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortlichkeit des Versicherten (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (vgl. Urteil des BSG vom 19. Juni 2001, B 1 KR 27/00 R, unter Bezugnahme auf BSGE 76, 40, 42 f.; BSGE 86, 54, 65 jeweils mwN). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Schließlich ergibt sich auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) kein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz. - BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
Krankenversicherung - Implantat - Zahnersatz - Suprakonstruktion - …
Auszug aus SG Hannover, 02.04.2009 - S 2 KR 418/04
Welche Behandlungsmaßnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortlichkeit des Versicherten (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (vgl. Urteil des BSG vom 19. Juni 2001, B 1 KR 27/00 R, unter Bezugnahme auf BSGE 76, 40, 42 f.; BSGE 86, 54, 65 jeweils mwN).